Das Programm bietet individuelle Reintegrationsunterstützung für Rückkehrende.
IntegPlan steht für integrierte Rückkehrplanung, also die Vorbereitung der Rückkehr und Reintegration von Rückkehrenden gemeinsam mit ihrer Beratungsstelle in Deutschland sowie Partnerorganisationen im Zielland. Die bestehenden Förderprogramme, vor allem das European Reintegration Programme (EURP), sind nicht für alle rückkehrinteressierten Personen und Zielländer verfügbar. Die IntegPlan Einzelfallförderung schließt diese Lücke durch ein komplementäres Angebot.
Was sind die Fördervoraussetzungen?
Folgende Personen sind förderfähig: • Drittstaatsangehörige mit Ausreiseverpflichtung, die in Länder zurückkehren, die nicht vom EURP oder den Migrationszentren der GIZ abgedeckt werden. • Drittstaatsangehörige mit gültigem Aufenthaltsstatus, die aus persönlichen Gründen in Länder zurückkehren, die nicht von den Migrationszentren der GIZ abgedeckt werden.
Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Die Person hält sich seit mehr als drei Monaten in Deutschland auf. • Die Person ist mittellos. • Die Person will sich im Zielland wirtschaftlich selbstständig machen (Existenzgründung). • Im Rückkehrland fehlen Förderprogramme, wie das EURP oder die Migrationszentren der GIZ. • Die Person ist nicht visumfrei nach Deutschland eingereist. • Ein REAG/GARP-Antrag ist gestellt.
Welche Leistungen gibt es?
Für rückkehrwillige Personen aus dem IntegPlan-Verbund (derzeit Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie Beratungsstellen des BAMF) übernimmt IntegPlan die Servicegebühren der Partnerorganisationen; bei fehlenden Mitteln der Beratungsstellen unterstützt IntegPlan auch die Businesspläne der Rückkehrenden bis zu einer gewissen Höhe.
IntegPlan kooperiert für die Umsetzung der Reintegrationsunterstützung mit geeigneten Partnerorganisationen im Zielland. Um mit vertrauenswürdigen und verlässlich arbeitenden Partnern in Kontakt treten zu können, hat sich Micado Migration dem ERSO-Netzwerk angeschlossen. ERSO (European Reintegration Support Organisations) ist ein Zusammenschluss von europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft, die im Bereich Rückkehr und Reintegration aktiv sind. Sie verfügen über ein großes und gut gepflegtes Netzwerk von Partnerorganisationen in verschiedenen Zielländern. Darüber hinaus wird in einzelnen Ländern auch mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zusammengearbeitet.
Wie und wo können Rückkehrberatungsstellen die Einzelfallförderung beantragen?
Die Beratungsstelle muss vor Ausreise der Person bei Micado Migration einen Antrag auf die IntegPlan-Einzelfallförderung stellen. Die Antragsunterlagen werden auf Anfrage (siehe Kontakt am Ende der Seite) per E-Mail zugeschickt. In der Regel erfolgt ein telefonisches Vorgespräch hinsichtlich der Förderfähigkeit.
Der Antrag auf IntegPlan-Einzelfallförderung besteht aus: • Antragsformular, vollständig ausgefüllt und von der Beratungsstelle unterzeichnet • Datenschutzerklärung, unterzeichnet von der Klientin bzw. dem Klienten • Datenschutzerklärung, unterzeichnet von der Beratungsstelle, wenn diese in der Vergangenheit nicht bereits an Micado Migration geschickt wurde • (Vorläufige) Beschreibung zum Vorhaben der wirtschaftlichen Reintegration der Klientin bzw. des Klienten • Kopie des Identitätsdokuments der Klientin bzw. des Klienten und ggf. der Familienmitglieder • Kopie des Aufenthaltsdokuments der Klientin bzw. des Klienten und ggf. der Familienmitglieder • Kopie der REAG/GARP-Bewilligung, sofern diese bereits vorliegt
Kontakt Micado Migration gGmbH Dr. Bertrand Pamfouet Tel: +49 (0) 681 910 320 19 b.pamfouet@micado-migration.de