Das BAMF informiert: Aufhebung der IOM-seitigen Suspendierung für die Zielstaaten Afghanistan, Eritrea und Libyen im OAM
Am 18.10.2024 haben wir Sie darüber informiert, dass eine sukzessive Integration der Zielstaaten des Refinanzierungsverfahrens in das REAG/GARP 2.0-Programm erfolgen soll. Hierfür ist nun ein erster, wichtiger Schritt getan. Die IOM-seitige Sperrung der Weiterbearbeitung der Anträge für die Zielstaaten Afghanistan, Eritrea und Libyen im OAM wurde aufgehoben. Somit ist ab sofort eine reguläre Bearbeitung der Anträge für geförderte, freiwillige Ausreisen in die genannten Zielstaaten über das OAM möglich.
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und eventuell bereits in Vorbereitung befindliche Prozesse noch abzuschließen, ist die Refinanzierung von durch die Landesstellen organisierte Ausreisen in die oben genannten Zielstaaten noch bis zum 31.03.2025 möglich. Entsprechende Refinanzierungsanträge können im Nachgang bis spätestens 31.05.2025 über das u. g. Postfach eingereicht werden. Danach ist keine anteilige Refinanzierung für freiwillige Ausreisen in die Zielstaaten Afghanistan, Eritrea und Libyen mehr möglich.
Die hier beschriebene Übergangsphase wird auch im Merkblatt für das Refinanzierungsverfahren im Jahr 2025 aufgeführt und genauer erläutert werden. Sobald dieses fertiggestellt worden ist, wird Ihnen dieses Dokument auf https://www.ReturningfromGermany.de zur Verfügung gestellt.
Für die Zielstaaten Jemen und Syrien gilt bis auf weiteres noch das reguläre Refinanzierungsverfahren. Sollten sich für diese Zielländer Änderungen ergeben, wird das Bundesamt Sie rechtzeitig informieren. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen ist es dem Bundesamt jedoch gegenwärtig noch nicht möglich, hier einen konkreten Zeithorizont zu benennen.
Sollten Sie Fragen zu dem oben beschriebenen Verfahren oder zur Refinanzierung von freiwilligen Ausreisen im Allgemeinen haben, können diese wie gewohnt an E-Mail-Adresse refinanzierung-ausreise@bamf.bund.de gerichtet werden.
Ihr Aufbaustab REAG/GARP 2.0