Wichtiger Hinweis
Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit, die sich bis zu sechs Monate in der Bundesrepublik aufgehalten haben, können Reisekosten und eine finanzielle Unterstützung für die Reise gewährt werden. Diese Personen können jedoch keine einmalige finanzielle Starthilfe (sogenannte GARP-Hilfe) sowie keine Förderung durch StarthilfePlus und/oder EURP erhalten. Diese Regelung gilt für Anträge ab dem 01.07.2024.