URA

URA ist ein Reintegrationsprojekt speziell für Menschen, die in den Kosovo zurückkehren.

Das Projekt bietet Ihnen Reintegrationsunterstützung nach Ihrer Rückkehr in den Kosovo, um Ihnen eine nachhaltige Wiedereingliederung in Ihrem Herkunftsland zu ermöglichen.


Welche Unterstützung gibt es?

Ihre individuelle Unterstützung wird in einem Beratungsgespräch vor Ort im Kosovo besprochen und kann folgende Leistungen umfassen:

Im Rahmen des Reintegrationsprojekt können Sie folgende Beratungs- und Sachleistungen erhalten:

  • psychologische Betreuung
  • kostenfreie Sozialberatung und Hilfe bei der Jobsuche
  • Teilerstattung der Fahrtkosten zum Rückkehrzentrum in Pristina
  • einmalige Auszahlung eines Überbrückungsgeldes
  • einmalige Erstattung von medizinischen Kosten
  • einmaliger Einrichtungszuschuss
  • Monatlicher Mietkostenzuschuss
  • einmalige Übernahme der Kosten für Sprachkurse
  • Bereitstellung einer Schul-Grundausstattung für Schulkinder
  • Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Kinder und Jugendliche
  • Übernahme der Kosten für Vereinsmitgliedschaften und Freizeitaktivitäten für Kinder
  • Übernahme der Kosten für eine Kinderbetreuung
  • Finanzielle Hilfe für Ausbildungskosten
  • Finanzielle Hilfe für Lebenshaltungskosten während einer Ausbildung
  • Startgeld für erfolgsversprechende Geschäftsideen

Bitte beachten Sie: Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Unterstützung.

Wer kann mit URA unterstützt werden?

Sie können Unterstützung durch URA nur erhalten, wenn Sie aus einem der folgenden Bundesländern zurückehren: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (nur freiwillig Rückkehrende), Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (nur freiwillig Rückkehrende). Vor Ihrer Rückkehr müssen Sie sich mindestens sechs Monate in Deutschland aufgehalten haben.

Wie können Sie URA beantragen?

Sie können die Unterstützungsleistungen nur im Rückkehrzentrum in Prishtina beantragen:

Rruga Arkitekt Karl Gega No. 38
10000 Pristina
Republik Kosovo

Telefon: +383 45 625 886
Sprechzeiten sind Montag bis Freitag 09:00-11:30 und 12:30-16:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung innerhalb von acht Wochen nach der Rückkehr im Rückkehrzentrum Pristina erfolgen muss.

Welche Dokumente benötigen Sie?

Sie sollten die Unterlagen zu Ihrem Asylverfahren, z.B. die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (kurz "BÜMA" bzw. den Ankunftsnachweis) mitbringen. Bitte bringen Sie auch die Geburtsurkunden von Kindern, die in Deutschland geboren sind, und die deutsche Schulbescheinigung für noch minderjährige Kinder mit, wenn das für Sie zutrifft.