Das Nationale Reintegrationsprogramm Syrien bietet individuelle Reintegrationshilfen für Rückkehrende in das Herkunftsland Syrien .
Die Antragstellung für dieses Programm ist vorerst bis zum 31.12.2026 möglich.
1. Förderfähige Personen
NRP SYR-Hilfen können folgende Personen erhalten:
Mittellose Drittstaatsangehörige mit legalem Aufenthalt in der Bundesrepublik,
Volljährige Kinder müssen einen separaten Antrag stellen.
Hinweis:
Falls die rückkehrinteressierten Personen eine REAG/GARP-Bewilligung erhalten haben, deren Grundlage eine Verzichtserklärung hinsichtlich des gewährten Schutzstatus bzw. die Rücknahme des Asylantrages ist, besteht für diesen Personenkreis die Verpflichtung, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen (Rückkehrentscheidung). Eine Förderung ist dann ausschließlich über das European Reintegration Programme (EURP) möglich.
2. Umfang und Höhe der NRP SYR-Hilfen
Analog zum EURP unterscheidet NRP SYR zwischen Kurzzeit- und Langzeitunterstützung (Post Arrival Package/Post Return Package):
a) Kurzzeit-Unterstützung ("Post Arrival Package" - bis zu vierzehn (14) Werktage nach der Ankunft):
Die Kurzzeit-Unterstützung kann sowohl als Sachleistung gewährt und/oder in bar ausgezahlt werden.
Die Höhe der Leistungen orientiert sich an folgendem Betrag:
b) Langzeit-Unterstützung ("Post Return Package" - bis zu zwölf (12) Monate nach der Ausreise):
Die Langzeit-Unterstützung wird grundsätzlich nur als Sachleistung gewährt.
Die Höhe der Unterstützung orientiert sich an folgenden Beträgen:
Das medizinische Paket (MEDP) kann unabhängig von oder auch zusätzlich zur Kurzzeit- und Langzeit-Unterstützung beantragt werden. Es ist ab der Ankunft und innerhalb von 12 Monaten nach der Ausrei¬se abrufbar. Hierzu muss bereits dem NRP Antrag das Attest eines EU-Arztes mit genauer ICD-10-WHO (oder höher) Klassifikation zu einer vor der Ausreise diagnostizierten Krankheit beigefügt werden. Kosten bis zur Höhe von 490 EUR je Person sind förderfähig im Rahmen des MEDP, wenn sie sich direkt auf die im Attest diagnostizierte Krankheit des Antragstellers beziehen.
3. Antragsverfahren über RIAT
Die Antragstellung für NRP erfolgt analog zu EURP über das Datenmanagementsystem RIAT. Das entsprechende Antragsformular ist bei RIAT unter „Workspaces“ und im Login-Bereich dieser Webseite unter „Downloads“ hinterlegt.
Zur Eingabe von NRP Fällen ist eine zusätzliche Freischaltung von bestehenden Benutzendenkonten für das NRP in RIAT notwendig. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Freischaltung in RIAT können Sie ebenfalls im Login-Bereich unter „Downloads“ finden. Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an RIATsupport@bamf.bund.de .
Der NRP Antrag sollte idealerweise neunzehn (19) Kalendertage vor der tatsächlichen Ausreise in RIAT registriert werden. Alle Angaben im Antragsformular müssen korrekt und vollständig sein und mit den Angaben in RIAT exakt übereinstimmen, um eine reibungslose Antragsbearbeitung zu gewährleisten. Im Rahmen der NRP Antragstellung können die Kurzzeitunterstützung (PAP), die Langzeitunterstützung (PRP) und das medizinische Paket (MEDP) beantragt werden. Fehlende Dokumente (z. B. bestätigter Ausreisetermin) können auch zu einem späteren Zeitpunkt in RIAT nachgetragen werden. Um sicher zu stellen, dass die Kurzzeitunterstützung im Hinblick auf die Abholung vom Flughafen und den Weitertransport in Anspruch genommen werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass die exakten Flugdaten spätestens fünf (5) Werktage vor der Ausreise über RIAT an das BAMF übermittelt werden.
4. Nachträgliche Antragsstellung
Freiwillig rückgekehrte Personen können in Ausnahmefällen auch nach ihrer Ankunft in Syrien noch eine Unterstützung erhalten. Hierzu muss eine Kontaktaufnahme mit dem Reintegrationspartner (Kontaktdaten s. Flyer) unter Vorlage eines Identitätsnachweises zeitnah (spätestens binnen 5 Monaten) nach der Ankunft erfolgen.
5. Kontaktaufnahme zum Reintegrationspartner vor der Ausreise
Das „European Technology and Training Centre“ (ETTC) steht als Reintegrationspartner für NRP SYR vor der Rückkehr für eine Kontaktaufnahme bereit. Dieses Ergänzungsangebot (in Landessprache) dient insbesondere rückkehrenden Personen zur Vorbereitung ihrer Rückkehr und zur Klärung sonstiger Fragen. Im Fokus dieses Gesprächs sollten dabei der organisatorische Ablauf nach der Ankunft, realistische Reintegrationsperspektiven und sonstige persönliche Bedarfe stehen. Das eigentliche Reintegrationsvorhaben - oftmals schon im NRP SYR-Antrag thematisiert - wird nach der Ankunft zwischen dem Reintegrationspartner und den zurückgekehrten Personen individuell festgelegt.
Wir bitten die Rückkehrberatungsstellen auf das Angebot einer frühzeitigen Kontaktaufnahme hinzuweisen. Das Merkblatt mit den Kontaktdaten des Reintegrationspartners ist auf dieser Seite abrufbar (Downloads, oben rechts)..
Das BAMF gibt gerne weitere Auskunft zu den NRP SYR-Hilfen unter: reintegration@bamf.bund.de .