Der Prozess der freiwilligen Rückkehr und Reintegration

  1. Denken Sie darüber nach, in Ihr Herkunftsland zurückzukehren?

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  2. Machen Sie einen Termin bei einer Beratungsstelle

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  3. Besprechen Sie Ihre Möglichkeiten mit einer/m Rückkehrberater/in

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  4. Antrag auf freiwillige Rückkehr

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  5. Planen Sie Ihre Reise

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  6. Erhalten Sie (organisatorische, finanzielle und medizinische) Unterstützung

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  7. Abreise

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  8. Nach der Ankunft: Ihre Wiedereingliederung

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Freiwillige Rückkehr und Reintegration umfassen:

  • Kostenlose unverbindliche und individuelle Beratung
  • Treffen einer informierten Entscheidung
  • Schutz der Rückkehrenden
  • Organisatorische und finanzielle Unterstützung
  • Nachhaltige Unterstützung bei der Reintegration

1Denken Sie darüber nach, in Ihr Herkunftsland zurückzukehren?

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland bleiben können oder wollen und die Rückkehr in Ihr Herkunftsland nicht finanzieren können, haben Sie die Möglichkeit, organisatorische und finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Bevor Sie sich entscheiden, ist es wichtig zu verstehen, welche Möglichkeiten Sie haben, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.

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2Machen Sie einen Termin bei einer Beratungsstelle

In Deutschland gibt es mehr als 900 Rückkehrberatungsstellen, die Sie bei Ihrer freiwilligen Rückkehr unterstützen können.

Rückkehrberatungsstellen sind entweder unabhängig oder staatlich. Unabhängige oder nicht-staatliche Beratungsstellen sind zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, NGOs oder andere Organisationen. Staatliche Beratungsstellen finden Sie in den Sozialämtern oder bei den Einwanderungsbehörden.

Bitte beachten Sie, dass ein Beratungsgespräch sowohl in unabhängigen als auch in staatlichen Beratungsstellen individuell, unverbindlich und ergebnisoffen ist. Es verpflichtet Sie nicht zur Ausreise aus Deutschland und hat keinen Einfluss auf Ihr Asylverfahren.

Nutzen Sie die Suchfunktion auf der Webseite, um eine Rückkehrberatungsstelle in Ihrer Nähe zu finden und sich über die freiwillige Rückkehr zu informieren.

Sie können auch online mit einer Beraterin oder einem Berater sprechen sprechen.

Die Online-Rückkehrberatenden von IOM sind in mehr als 19 Ländern vertreten. Sie können Ihnen eine erste Orientierung in Ihrer Sprache geben. Finden Sie heraus, ob eine Online-Beratung für Ihr Herkunftsland verfügbar ist. Klicken Sie hier.

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33. Besprechen Sie Ihre Möglichkeiten mit einer/m Rückkehrberater/in

In individuellen Rückkehrberatungen können Sie den Prozess der freiwilligen Rückkehr und die Möglichkeiten der Unterstützung, die Ihnen aufgrund Ihres Aufenthaltsstatus und Ihrer Staatsangehörigkeit zur Verfügung stehen, eingehend besprechen. So können Sie eine informierte Entscheidung treffen.

Sobald Sie alle Informationen haben, die Sie benötigen, können Sie sich Zeit nehmen, um über Ihren nächsten Schritt nachzudenken. Sie können Ihre Meinung während des Prozesses ändern. Wir werden Ihre Informationen nicht an andere weitergeben.

Suchen Sie hier nach Informationen, die für Ihre freiwillige Rückkehr und den Neuanfang in Ihrem Zielland relevant sind.

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4Antrag auf freiwillige Rückkehr

Wenn Sie sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden, kann Ihnen ein/e persönliche/r Beraterin oder Berater in der Rückkehrberatungsstelle beim Ausfüllen des Antragsformulars helfen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Ihre Beraterin oder Ihr Berater können Ihnen bei der Planung und Organisation der Reise behilflich sein. Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit können Sie auch Unterstützung bei der Reintegration erhalten.

Besuchen Sie unsere Programmseite, um mehr über die Unterstützungsmöglichkeiten zu erfahren, die Ihnen zur Verfügung stehen.

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5Planen Sie Ihre Reise

Vor der Abreise kann Ihnen Ihre Rückkehrberaterin oder Ihr Rückkehrberater bei der Beschaffung der richtigen Reisedokumente behilflich sein, falls Sie keine haben. Gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater können Sie einen Plan erstellen und entscheiden, wann Sie reisen möchten. Bei der letzten Besprechung vor Ihrer Abreise wird Ihnen Ihre Beraterin oder Ihr Berater die Flugbestätigung und praktische Informationen über die Reise zukommen lassen.

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6Erhalten Sie (organisatorische, finanzielle und medizinische) Unterstützung

Sobald Sie Ihre Pläne mit der Beraterin oder dem Berater abgestimmt und Ihren Flug gebucht haben, erhalten Sie die finanzielle Unterstützung für die Reise.

Falls Sie ein medizinisches Problem haben, kann eine medizinische Begleitung und Betreuung sowie eine Unterstützung bei der Ankunft organisiert werden. In einigen Ländern können unsere Kooperationspartner Ihnen auch bei Ihrer Weiterreise behilflich sein oder eine vorübergehende Unterkunft anbieten. Bei unbegleiteten Minderjährigen prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Situation genau und stellt sicher, dass sie bei ihrer Ankunft abgeholt werden.

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7Abreise

Wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Rückkehrberatungsstelle eine Flughafenassistenz angefragt haben, dann trifft diese Sie zwei Stunden vor dem Abflug am Check-In Schalter Ihres Fluges. Von dort werden Sie durch die Sicherheits- und Passkontrolle bis zum Abfluggate begleitet. Sollten für Ihren Fall Fördergelder (z.B. eine Starthilfe) bewilligt worden sein, so wird diese Ihnen eine Stunde vor Abflug am Abfluggate im Sicherheitsbereich ausgezahlt.

Sie werden selbstständig mit dem Flugzeug oder dem Bus reisen. In einzelnen Fällen besteht die Möglichkeit eine Assistenz bei Ihrer Ankunft zu organisieren.

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8Nach der Ankunft: Ihre Wiedereingliederung

Abhängig von Ihrer Nationalität und Ihren Bedürfnissen können Sie zusätzliche Geld- oder Sachleistungen erhalten, die Ihnen den Start in Ihrem neuen Wohnsitzland erleichtern.

In einigen Regionen können Sie auch Unterstützung bei der Reintegration erhalten.

Informieren Sie sich auf Ihrer individuellen Länderseite über die Ihnen zur Verfügung stehenden Reintegrationsmöglichkeiten.

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