REAG/GARP 2.0

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Bearbeitung der REAG/GARP 2.0 und StarthilfePlus Anträge und die Ausreiseorganisation zuständig.

Aktuell längere Bearbeitungsdauer bei REAG/GARP-2.0-Anträgen

Aufgrund des weiterhin hohen Antragsaufkommens kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten bei der Antragsbearbeitung. Bitte stellen Sie sich deshalb darauf ein, dass es bei vollständigen Anträgen aktuell in der Regel bis zu acht Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann, bis Ihr Antrag bearbeitet ist und der Förderbescheid Ihnen zugeht.

In Einzelfällen, aktuell insbesondere bei den antragsstarken Herkunftsländern, kann die Bearbeitungszeit bis zu zwölf Wochen betragen.

Uns ist bewusst, dass dieser Umstand für Sie und Ihre Klientinnen und Klienten eine große Herausforderung darstellt. Wir sind bemüht, die Situation so schnell wie möglich zu verbessern.

Ihr Aufbaustab REAG/GARP 2.0



Derzeit geltende Priorisierungskriterien im Rahmen der REAG/GARP 2.0 Antragsbearbeitung

Unabhängig von der derzeitigen Bearbeitungsdauer ist eine prioritäre Bearbeitung von Fällen aktuell beim Vorliegen einer oder mehrerer der nachfolgenden Kriterien möglich:

1. Personenbezogene Kriterien:
• Schwangerschaft ab der 20. Schwangerschaftswoche
• Drohender Wohnungsverlust bzw. Obdachlosigkeit

2. Strukturelle Kriterien:
• Dublin-Fälle, sofern das Datum der Dublin-Überstellung bekannt ist
• Hinweise einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung: Hierbei gilt zu beachten, dass die bloße Androhung einer Abschiebung aufgrund der fehlenden Aussagekraft kein Priorisierungsgrund darstellen kann
• Drohende Umverteilung der antragstellenden Person in eine andere Erstaufnahmeeinrichtung (z.B. aufgrund der Erreichung von Kapazitätsgrenzen in der Einrichtung): Zwingende Voraussetzung ist hierfür die Einreichung einer validen Begründung im Rahmen der Antragstellung, aus der die Notwendigkeit einer Priorisierung hervorgeht

3. Kriterien der Passersatzpapierbeschaffung betreffend:
Anträge mit Passersatzpapieren (sog. PEP-Fälle), die lediglich eine geringe Gültigkeit nach dem Datum der Antragstellung aufweisen, können nicht mehr prioritär behandelt werden, sofern das BAMF nicht vorher eine neutrale Buchungsbestätigung (NBB) ausgestellt hat.

Ausnahmen gelten für die nachfolgenden Herkunftsländer:
• Äthiopien
• Benin
• Eritrea
• Indien
• Iran
• Jordanien
• Mauretanien
• Pakistan
• Russland
• Somalia
• Vietnam

Um diese Fälle bei Bedarf vorrangig bearbeiten zu können, sind wir Ihnen neben einem entsprechenden Hinweis über die Chatfunktion im Online-Antragsmodul (OAM) für eine zusätzliche E-Mail an das Postfach RG2.0-info@bamf.bund.de dankbar. Bitte geben Sie in der Betreffzeile die folgenden Informationen an:

Betreff: OA24-xxxxx Prioritär: Grund: xxxx