Sachsen-Anhalt

Das Landesprogramm Rückkehr ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Inneres und Sport des Bundeslandes Sachsen-Anhalt und richtet sich nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländerinnen und Ausländern in ihre Herkunftsländer“.

Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit dem Landesprogramm Rückkehr Migrantinnen und Migranten, die nicht über die bestehenden Rückkehrprogramme gefördert werden können.

Bei Anträgen auf Förderung einer freiwilligen Rückkehr über die Landesförderung gilt es Fördermöglichkeiten anderer Rückkehrprogramme zu prüfen. Ein Antrag auf freiwillige Rückkehr- und Reintegrationshilfen muss bei dem zuständigen Landkreis, der zuständigen Kreisfreien Stadt oder einer Nichtregierungsorganisation gegenüber der Bewilligungsbehörde dem Landesverwaltungsamt, Referat 205 gestellt werden.

Unter anderem steht das Rückkehrzentrum Sachsen-Anhalt bei der Diakonie Jerichower Land - Magdeburg gGmbH, welches von dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und dem Land Sachsen-Anhalt finanziert wird, landesweit für die Rückkehrberatung zur Verfügung.

Mögliche Förderungen können sein:
• Reisebeihilfe und Reisekosten
• Beschaffung eines Passersatzes
• Kosten für Dolmetscher und Übersetzungen
• Feststellung der Reisefähigkeit
• Ärztliche Begleitung
• Medizinische Versorgung und Nachbehandlung
• Zuschuss zu Heim- und Pflegeplätze
• Tierrücktransport
• Lebenshaltungskosten
• Unterstützung bei Existenzgründungen



Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.