Brückenkomponente Albanien

Das von Bund und Ländern finanzierte Reintegrationsprojekt „Brückenkomponente Albanien“ unterstützt seit April 2021 Rückkehrende unmittelbar nach ihrer Ankunft in Albanien und bietet in der oft herausfordernden Anfangsphase eine persönliche Betreuung sowie vielfältige Sachleistungen an.

NEU: Ab dem 01. Januar 2026 wird das Unterstützungsangebot um eine Arbeitsmarktkomponente erweitert, die die Grundlagen für eine nachhaltige wirtschaftliche Reintegration legen soll. Sie besteht aus Arbeitsberatungs- und Arbeitsvermittlungsmaßnahmen sowie verschiedenen finanziellen Unterstützungsleistungen. Bitte beachten Sie auch die Anpassung der Förderhöhe der Reintegrationsunterstützung.

1. Welche Unterstützung kann ich erhalten?

Ihre individuelle Reintegrationsunterstützung wird in einem Beratungsgespräch vor Ort in Tirana besprochen. Sie richtet sich nach Ihren individuellen Bedarfen und kann folgende Beratungs- und Sachleistungen beinhalten:

Beratungs- und Betreuungsleistungen:

• Empfangnahme und bedarfsorientierte Erstorientierung am Flughafen
• Sozialberatung
• Psychologische Betreuung
• Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlungsmaßnahmen

Finanzielle Reintegrationsunterstützung in Form von Sachleistungen:

• Soforthilfen:
Überbrückungsgeld (einmalig und in bar)
Transportkostenzuschuss
Medizinkostenzuschuss
Mietkostenzuschuss
Einrichtungs- und Renovierungskostenzuschuss

• Arbeitsförderungsmaßnahmen wie z.B. Übernahme von Schulungskosten für einen Sprachkurs, Ausbildungskosten für eine theoretische Ausbildung, Ausbildungsbeihilfen für eine theoretische und praktische Ausbildung, Lohnkostenzuschüsse, Kinderbetreuung für Berufstätige
• Unterstützungsleistungen zur Existenzgründung (Ausbildungskosten, Ausbildungsbeihilfe, Werkzeuge bzw. Ausrüstung, Startgeld für erfolgsversprechende Geschäftsideen (nur bei freiwilliger Rückkehr)

• Sonderförderung für besonders vulnerable Personen:
Psychologische Betreuung speziell für Kinder
Sprachkurse für Kinder
Nachhilfeunterricht für Kinder
Grundausstattung für Schulkinder
Finanzierung von Vereinsmitgliedschaften und Freizeitaktivitäten für Kinder Übernahme der Kinderbetreuungskosten für Mütter und Alleinerziehende

2. Wer kann Unterstützungsleistungen erhalten?

Die kostenlosen Beratungs- und Betreuungsleistungen können alle albanischen Staatsangehörigen (ohne Langzeitduldung) in Anspruch nehmen, die freiwillig oder zwangsweise aus Deutschland nach Albanien zurückgekehrt sind.

Für die oben genannten finanziellen Unterstützungsleistungen gelten die folgenden Kriterien:

• Rückkehr aus einem der projektbeteiligten Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Mittellosigkeit
Mindestaufenthaltsdauer von drei Monaten in Deutschland unmittelbar vor der Rückkehr
Anmeldefrist: entweder mindestens fünf Tage vor der Ausreise über eine Vorabanmeldung oder innerhalb von acht Wochen nach der Rückkehr in Albanien persönlich im Büro der Brückenkomponente in Tirana

Bitte beachten Sie:

Personen mit Langzeitduldung sind von der Förderung im Rahmen der Brückenkomponente ausgeschlossen. Ihnen steht stattdessen die Reintegrationsunterstützung über EURP zur Verfügung.

Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen fördern finanziell ausschließlich freiwillig zurückgekehrte Personen.

3. Wie kann ich mich anmelden?

Sie können sich entweder über eine Rückkehrberatungsstelle vorabanmelden oder nach Ihrer Ausreise im Projektbüro vor Ort registrieren.

Vorabanmeldung

• Um Ihre Rückkehr und Ankunft gut vorzubereiten melden Sie sich am besten spätestens 5 Tage vor der Ausreise unverbindlich an.
• Wenden Sie sich hierfür an eine Rückkehrberatungsstelle in Ihrer Nähe .
• Ihr Rückkehrberater bzw. Ihre Rückkehrberaterin füllt mit Ihnen in einem im Beratungsgespräch den Anmeldebogen (siehe Downloadbereich) aus.
• Der Rückkehrberater oder Rückkehrberaterin sendet die von Ihnen unterzeichnete Anmeldung per E-Mail an das Postfach: Brueckenkomponente@bamf.bund.de
• Die Anmeldung wird bearbeitet und anschließend an das Team der Brückenkomponente in Tirana weitergeleitet.
• Nach Ihrer Ankunft melden Sie sich persönlich im Projektbüro der Brückenkomponente in Tirana.
• Bitte beachten Sie, dass die unverbindliche Vorabanmeldung nicht automatisch mit einer Leistungsgewährung in der Brückenkomponente verbunden ist. Erst im Rahmen eines Beratungsgespräches vor Ort in der Brückenkomponente wird final über die Förderfähigkeit entschieden und Art und Umfang einer etwaigen Förderung festgelegt.

Registrierung vor Ort

• Sie können sich auch innerhalb von 8 Wochen nach Ihrer Rückkehr persönlich im Projektbüro in Tirana registrieren.
• Nach der Registrierung Ihrer Daten wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung erfüllt sind.
• Bitte bringen Sie hierfür unbedingt Ihre Passdokumente und ggf. Ausreisenachweise mit.

4. Wie geht es nach der Registrierung weiter?

Im Rahmen einer persönlichen Beratung und bei Hausbesuchen identifizieren Sozialberatende vor Ort gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Reintegrationsbedarf. Anhand Ihrer Bedarfe entwickelt das Team gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Reintegrationsplan. Dieser kann dabei verschiedene der oben genannten Beratungs- und Sachleistungen umfassen.

Die Höhe der finanziellen Leistungen (bei Erfüllung der Förderkriterien) orientiert sich dabei an den folgenden Beträgen:

Freiwillig zurückkehrende Personen: bis zu 750 EUR pro Person/ bis zu 3.750 EUR pro Familie
Rückgeführte Personen: bis zu 700 EUR pro Person/ bis zu 3.500 EUR pro Familie

5. Wichtige Empfehlungen für die Vorbereitung

Um Ihre Rückkehr bestmöglich vorzubereiten und zügig die ersten Schritte des Reintegrationsprozesses einzuleiten empfehlen wir noch vor der Ausreise die folgenden Dokumente zu beantragen bzw. einzupacken:
• mit Apostille beglaubigte internationale Geburtsurkunde für in Deutschland geborene Kinder (für die Registrierung im albanischen Sozialsystem)
• falls vorhanden Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
• Flug- oder Bustickets
• ggf. Arbeits-, Schulzeugnisse, sonstige Qualifizierungsnachweise
• ggf. weitere Unterlagen z.B. über den Bezug von Sozialleistungen, Lohnbescheinigungen, Gehaltsnachweise usw.

6. Kontaktdaten

Adresse des Projektbüros:

Brückenkomponente Albanien (URA Albania)
Rr. Asim Zeneli, Nd. 6/10
Tirana
Albania

Telefon: +355 69 7019 979

Sprechzeiten: Montag - Freitag von 10 bis 15 Uhr

Das Projekt wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie derzeit elf Bundesländern finanziert und von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH implementiert, um die nachhaltige Reintegration von Rückkehrenden vor Ort zu unterstützen.