Brückenkomponente Albanien

Das von Bund und Ländern finanzierte Reintegrationsprojekt „Brückenkomponente Albanien“ unterstützt seit April 2021 Rückkehrende unmittelbar nach ihrer Ankunft in Albanien und bietet in der oft unsicheren Anfangsphase eine persönliche Betreuung sowie vielfältige Hilfeleistungen an.

Bitte beachten Sie, dass die Leistungen der Brückenkomponente langzeitgeduldeten Rückkehrenden nach Albanien seit dem 1. Mai 2023 (Stichtag der Ausreise, siehe auch Meldung vom 12. April 2023) nicht mehr zur Verfügung stehen. Stattdessen kann diese Personengruppe Leistungen zur Reintegrationsunterstützung im Rahmen des JRS-Programms in Anspruch nehmen. Dazu zählt auch die Kurzzeitunterstützung in den ersten drei Tagen nach der Ankunft (sog. „Post Arrival Package“). Um insbesondere das Post Arrival Package in Anspruch zu nehmen, wird die rechtzeitige JRS-Antragstellung über die nächstgelegene Rückkehrberatungsstelle noch vor der Ausreise dringend empfohlen.

Das Projekt wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie derzeit elf Bundesländern finanziert und von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH implementiert, um die nachhaltige Reintegration von Rückkehrenden vor Ort zu unterstützen.

Hierbei setzt das Projekt insbesondere in der oftmals sehr fordernden Anfangsphase unmittelbar nach der Ankunft in Albanien an. Es hilft den Rückkehrerinnen und Rückkehrern dabei, sich leichter einzuleben und eine individuelle Perspektive für einen Neuanfang zu entwickeln. Zu diesem Zweck bietet die Brückenkomponente eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung sowie verschiedene Beratungs- und Sachleistungen an.

Unterstützungsleistungen
Die Unterstützung richtet sich nach den individuellen Bedarfen der Rückkehrerinnen und Rückkehrer und kann folgende Leistungen beinhalten:

  • Empfangnahme und bedarfsorientierte Erstorientierung am Flughafen
  • Sozialberatung
  • Psychologische Betreuung
  • Soforthilfen in Form von Sachleistungen:
    Überbrückungsgeld
    Transportkostenzuschuss
    Medizinkostenzuschuss
    Mietkostenzuschuss
    Einrichtungs- und Renovierungskostenzuschuss
  • Sonderförderung für besonders vulnerable Personen:
    Psychologische Betreuung speziell für Kinder
    Sprachkurse für Kinder
    Nachhilfeunterricht für Kinder
    Grundausstattung für Schulkinder
    Finanzierung von Vereinsmitgliedschaften und Freizeitaktivitäten für Kinder
    Übernahme der Kinderbetreuungskosten für Mütter und Alleinerziehende

Hinsichtlich der Beschäftigungsförderung und mittelfristigen Reintegrationsmaßnahmen kooperiert die Brückenkomponente eng mit dem in Albanien ansässigen Beratungszentrum DIMAK der GIZ, welches ebenfalls durch die deutsche Bundesregierung unterstützt wird.

Förderkriterien

Für Personen mit Langzeitduldung (mindestens 2 Jahre) steht seit dem 01.Januar 2023 die Reintegrationsunterstützung im Rahmen von JRS zur Verfügung. Daher sind diese ab 01. Mai 2023 (Stichtag: Ausreise) von einer Förderung im Rahmen der Brückenkomponente Albanien ausgeschlossen.

Ansonsten steht die Brückenkomponente allen Personen (ohne Langzeitduldung) offen, die freiwillig oder zwangsweise aus Deutschland nach Albanien zurückgekehrt sind, und bietet ihnen kostenlose Beratungen an.

Weitere der oben genannten Unterstützungsleistungen können ausschließlich mittellose Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den projektbeteiligten Bundesländern erhalten: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Darüber hinaus gelten folgende Kriterien für eine finanzielle Förderung:

  • Mindestaufenthaltsdauer von drei Monaten in Deutschland: Personen, die an einer Förderung durch die Brückenkomponente interessiert sind, müssen sich unmittelbar vor ihrer Rückkehr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben.
  • Anmeldefrist: Interessierte Personen können entweder mindestens fünf Tage vor ihrer Ausreise aus Deutschland eine Anmeldung über das BAMF einreichen oder innerhalb von acht Wochen nach ihrer Rückkehr in Albanien persönlich Unterstützung im Büro der Brückenkomponente beantragen.

Im Sinne einer optimalen Vorbereitung der Rückkehr wird empfohlen, sich bereits vor der Ausreise anzumelden.

Bitte beachten Sie, dass Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ausschließlich freiwillig zurückgekehrte Personen fördern.

Verfahren und Anmeldung
Eine Vorabanmeldung dient dazu, eine freiwillige Rückkehr unverbindlich in der Brückenkomponente anzukündigen, die Prozesse im Projekt zu beschleunigen und eine passgenaue Förderung der Rückkehrenden zu erleichtern.

Der Anmeldebogen (siehe Downloadbereich) wird über eine Kommunal- oder Landesbehörde oder eine Rückkehrberatungsstelle eingereicht. Um Rückfragen zu vermeiden und die Bearbeitung zu beschleunigen, sollte der Anmeldebogen vollständig ausgefüllt und von der rückkehrinteressierten Person unterzeichnet sein. Anschließend sollte der Anmeldebogen eingescannt und an das BAMF an folgendes Funktionspostfach gesendet werden: Brueckenkomponente@bamf.bund.de

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nicht automatisch mit einer Leistungsgewährung in der Brückenkomponente verbunden ist. Erst im Rahmen eines Beratungsgespräches vor Ort in der Brückenkomponente wird über die Förderfähigkeit entschieden und Art und Umfang einer etwaigen Förderung festgelegt.

Im Rahmen einer persönlichen Beratung identifizieren die Sozialberaterinnen und -berater vor Ort den individuellen Bedarf der Rückkehrenden und erarbeiten gemeinsam mit ihnen einen maßgeschneiderten Fahrplan für die Reintegration in Albanien, der auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Der Reintegrationsplan kann verschiedene Beratungs- und Betreuungsleistungen umfassen, wobei die Förderhöhe gedeckelt ist:

  • Freiwillig Rückkehrende: bis zu 600 EUR pro Person/ bis zu 3.000 Euro pro Familie
  • Rückgeführte Personen: bis zu 550 EUR pro Person/ bis zu 2.750 Euro pro Familie



Kontakt:
Brückenkomponente Albanien (URA Albania)
Rr. Asim Zeneli, Nd. 6/10
Tirana
Albania

Sprechzeiten: Montag - Donnerstag von 10 bis 15 Uhr



Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Unterstützung.