Update: Das BAMF informiert: Regionale Aussetzung der geförderten freiwilligen Rückkehr in die Türkei

20 March 2023

Aufgrund der durch das Erdbeben verursachten Situation im Süden der Türkei und der massiven Schäden an der dortigen Infrastruktur wird eine geförderte freiwillige Rückkehr durch das von der IOM durchgeführte Programm REAG/GARP in die betroffenen Gebiete der Türkei derzeit nicht beziehungsweise nur nach Einzelfallprüfung und individueller Freigabe unterstützt.

Folgende Bestimmungen gelten für die betreffenden Gebiete:

• Freiwillige Ausreisen in folgende Provinzen sind bis auf Weiteres vonseiten der IOM suspendiert: Adiyaman, Hatay, Kahramanmaras und Malatya.

• Für folgende Provinzen können nach individueller Fallprüfung und Freigabe durch das IOM-Büro in der Türkei freiwillige Ausreisen erfolgen: Mersin, Adana, Elazığ, Gaziantep, Diyarbakir, Kilis, Osmaniye und Sanliurfa.

Eine Rückkehr in die nicht von einer Suspendierung betroffenen Gebiete kann seitens IOM gewährleistet werden. Eine anschließende Weiterreise in eine betroffene Zielregion kann jedoch nur eigenständig vonseiten der Rückkehrenden erfolgen.

Die Situation wird von Bund, Ländern und der IOM kontinuierlich beobachtet und geprüft, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können.