Das BAMF informiert: Aufnahme des Zielstaats Syrien in das REAG/GARP 2.0-Programm

13 January 2025

Anknüpfend an unsere Information vom 02.01.2025 können wir Ihnen mitteilen, dass ab sofort auch eine reguläre Bearbeitung von Anträgen für geförderte, freiwillige Ausreisen nach Syrien im Rahmen des REAG/GARP 2.0-Programms über das Online-Antragsmodul (OAM) möglich ist.

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und bereits in Vorbereitung befindliche Ausreisen sowie damit einhergehende Refinanzierungsanträge noch abschließen zu können, ist die Refinanzierung für durch die Landesstellen organisierte Ausreisen nach Syrien noch bis einschließlich 31.03.2025 möglich.

Entsprechende Refinanzierungsanträge können im Nachgang bis spätestens 31.05.2025 über das nachstehend genannte Postfach eingereicht werden. Danach wird das Refinanzierungsverfahren für Syrien eingestellt und freiwillige Ausreisen werden ausschließlich über das REAG/GARP 2.0-Programm abgewickelt.

Ein aktualisiertes Merkblatt mit weitergehenden Hinweisen zum Refinanzierungsverfahren im Jahr 2025 wird zeitnah im Login-Bereich sowie auf der Webseite des Bundesamtes abrufbar sein.

Für den Zielstaat Jemen gilt bis auf weiteres noch das reguläre Refinanzierungsverfahren. Sollten sich hier Änderungen ergeben, wird das Bundesamt Sie entsprechend informieren.

Sollten Sie Fragen zu dem oben beschriebenen Verfahren oder zur Refinanzierung von freiwilligen Ausreisen im Allgemeinen haben, können diese wie gewohnt an das Postfach refinanzierung-ausreise@bamf.bund.de gerichtet werden.

Ihr Aufbaustab REAG/GARP 2.0