Das BAMF informiert: Antragsfristen zur Refinanzierung von freiwilligen Ausreisen nach Afghanistan, Eritrea, Jemen, Libyen und Syrien aus dem Jahr 2024
Mit Blick auf das nahende Ende des Haushaltsjahres 2024 möchte das Bundesamt auf die Einreichungsfristen für Anträge auf Refinanzierung aus diesem Jahr hinweisen. Auf Grund des jährlichen Kassenschlusses können diese nur noch im laufenden Jahr bearbeitet werden, wenn sie bis zum 13. Dezember 2024 unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen eingegangen sind. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Bearbeitung der Anträge erst wieder ab dem 1. Januar 2025 möglich.
Die Einreichung von Fällen aus dem Jahr 2024 ist im Haushaltsjahr 2025 lediglich bis zum 14. Februar 2025 möglich. Alle danach eingehenden Anträge können nicht mehr refinanziert werden.
Wir möchten Sie zudem darüber informieren, dass das Refinanzierungsverfahren im Jahr 2025 zunächst fortgesetzt wird, jedoch die schrittweise Integration der o.g. Zielstaaten in das REAG/GARP-2.0-Programm sobald wie möglich erfolgen soll.
Sobald genauere Details zu geförderten Ausreisen in die Zielstaaten Afghanistan, Eritrea, Jemen, Libyen und Syrien im Rahmen von REAG/GARP verfügbar sind, wird das BAMF die zuständigen Stellen informieren. Allgemeine Fragen zu REAG/GARP 2.0 können gerne an das Postfach RG2.0-info@bamf.bund.de gerichtet werden.
Fragen zur Refinanzierung von freiwilligen Ausreisen in die oben genannten Herkunftsländer richten Sie bitte wie gewohnt an nachstehende E-Mailadresse: refinanzierung-ausreise@bamf.bund.de.