Das BAMF informiert: Anpassung der Förderkriterien bei der Brückenkomponente Albanien zum 01.05.2023

12 April 2023

Ab dem 01. Mai 2023 kommt es im Zusammenhang mit der Erweiterung des JRS-Programms für Albanien zu einer Anpassung der Förderkriterien für die Brückenkomponente, um Doppelförderungen/-strukturen zu vermeiden.

Da Personen mit Langzeitduldung (mindestens 2 Jahre) seit dem 01.Januar 2023 Reintegrationsunterstützung im Rahmen von JRS abrufen können, werden diese zukünftig von einer Förderung im Rahmen der Brückenkomponente Albanien ausgeschlossen.

Die Änderungen werden für Ausreisen ab dem 01. Mai 2023 wirksam.