Das BAMF informiert: Merkblatt zur Refinanzierung freiwilliger Ausreisen nach Afghanistan, Eritrea, Jemen, Libyen und Syrien 2025

07 March 2025

Anknüpfend an unsere Informationen in den vergangenen Wochen bezüglich der Aufnahme der Zielstaaten Afghanistan, Eritrea, Jemen, Libyen und Syrien in das REAG/GARP Programm ist das aktualisierte Merkblatt zur Refinanzierung von freiwilligen Ausreisen im Jahr 2025 sowie das zugehörige Antragsformular nun im Downloadbereich verfügbar.

Bitte beachten Sie, dass auf Grund der Aufnahme der Zielstaaten Afghanistan, Eritrea, Jemen, Libyen und Syrien in REAG/GARP eine Antragstellung für eine anteilige Refinanzierung nur noch für einen Übergangszeitraum zur Verfügung steht. Geförderte, freiwillige Ausreisen in die Zielstaaten Afghanistan, Eritrea, Jemen und Libyen können noch bis zum Stichtag 31.03.2025 organisiert und entsprechende Refinanzierungsanträge bis spätestens 31.05.2025 über das u. g. Postfach eingereicht werden. Danach ist keine anteilige Refinanzierung für freiwillige Ausreisen diese genannten Zielstaaten mehr möglich.

Aufgrund des weiterhin hohen Interesses wird die Refinanzierung der freiwilligen Rückkehr in den Zielstaat Syrien zunächst bis auf Weiteres fortgesetzt.

Rückfragen zu dem Verfahren können an das Postfach Refinanzierung-Ausreise@bamf.bund.de gerichtet werden.

Das BAMF informiert: Merkblatt zur Refinanzierung freiwilliger Ausreisen nach Afghanistan, Eritrea, Jemen, Libyen und Syrien 2025
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