Das BAMF informiert: Änderungen im Rahmen des JRS- Programmes zum 15.02.2023
22 February 2023
Zum 15.02.2023 haben sich im Rahmen des JRS-Programmes Änderungen in Hinblick auf den allgemeinen Mindestaufenthalt ergeben. Personen die einen JRS-Antrag mit Wirkung zum 15.02.2023 stellen, müssen nicht mehr das nationale Kriterium eines Mindestaufenthaltes von 3 Monaten erfüllen. Bitte beachten Sie darüber hinaus die für die Herkunftsländer Albanien, Georgien, Moldau und Nordmazedonien geltenden Sonderregelungen u. a. für Langezeitgeduldete. Nähere Informationen hierzu können Rückkehrberatende im Login-Bereich des Informationsportals einsehen.