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    Türkei

    Auf dieser Seite finden Sie Rückkehr– und Reintegrationsprogramme für Türkei und weitere Informationen über das Land.

    Wichtiger Hinweis

    Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit, die sich bis zu sechs Monate in der Bundesrepublik aufgehalten haben, können Reisekosten und eine finanzielle Unterstützung für die Reise gewährt werden. Diese Personen können jedoch keine einmalige finanzielle Starthilfe (sogenannte GARP-Hilfe) sowie keine Förderung durch StarthilfePlus und/oder EURP erhalten. Diese Regelung gilt für Anträge ab dem 01.07.2024.

    Mit folgenden Programmen können Sie bei Ihrer freiwilligen Rückkehr unterstützt werden:

    Rückkehrprogramme

    REAG/GARP: Ihre Reisekosten können übernommen werden und Sie können eine finanzielle Unterstützung für die Reise erhalten.

    Reintegrationsprogramme

    • StarthilfePlus - Ergänzende Reintegrationsunterstützung im Herkunftsland
    • European Reintegration Programme (EURP)

    Rückkehrvorbereitung

    • StartHope@Home

    ZIRF - Informationsvermittlung und Beratung

    • Virtual Counselling
    • ZIRF-Counselling

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    Kontaktieren Sie unsere IOM Kollegen in der Türkei in Ihrer Muttersprache

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    • l/e/icons/phoneWhatsApp, Viber: +90 538 545 52 80; +90 538 861 38 35

    Downloads

    Länderinformationen

    • l/e/icons/file-pdfCFS 2024 Türkei (English)
    • l/e/icons/file-pdfCFS 2024 Türkei (Türkçe)
    • l/e/icons/file-pdfCFS 2024 Türkei (Deutsch)

    Merkblätter

    • l/e/icons/file-pdfTürkiye EURP Country Information Leaflet (English)

    Virtual Counselling

    • l/e/icons/file-pdfFlyer Türkei Ecem (English)
    • l/e/icons/file-pdfFlyer Türkei Ecem (Türkçe)
    • l/e/icons/file-pdfFlyer Türkei Enver (English)
    • l/e/icons/file-pdfFlyer Türkei Enver (Türkçe)

    Beratungsstellen

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    Online Beratung

    Online Beratung vor Ort in Ihrer Muttersprache

    BAMF Rückkehrhotline

    +49 911 943-0

    von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 11:00 Uhr

    Sprachen: Deutsch und Englisch

    Haben Sie weitere Fragen? Unter dieser Nummer erhalten Sie Auskunft zu den verschiedenen Aspekten der freiwilligen Rückkehr.

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    Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung.