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Portugal

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EU-Staatsangehörige können im Rahmen der Rückkehrförderungsprogramme keine Unterstützung erhalten.

Dies gilt ebenfalls für "Dublin-Fälle" (Rückkehr in den EU-Staat der Ersteinreise).

Davon ausgeschlossen sind jedoch Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Ihnen wird neben den Reisekosten auch eine finanzielle Unterstützung für die Reise gewährt.

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Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung.