Wichtige Information:
Zum 01.10.2025 wurde Kolumbien dauerhaft in das EU Reintegrationsprogramm (EURP) aufgenommen. Bitte beachten Sie, dass für Rückkehrende nach Kolumbien die folgende neue Sonderregelung gilt: Personen, die seit mindestens 6 Monaten in Deutschland geduldet sind, können sowohl eine Kurz- als auch Langzeitunterstützung beantragen. Diese Sonderreglung ist vorerst befristet bis zum 31.03.2026. Über eine mögliche Verlängerung dieser Sonderregelung informieren wir Sie rechtzeitig.
Mit folgenden Programmen können Sie bei Ihrer freiwilligen Rückkehr unterstützt werden: