EU-Staatsangehörige können im Rahmen der Rückkehrförderungsprogramme keine Unterstützung erhalten.
Dies gilt ebenfalls für "Dublin-Fälle" (Rückkehr in den EU-Staat der Ersteinreise).
Davon ausgeschlossen sind jedoch Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Ihnen wird neben den Reisekosten auch eine finanzielle Unterstützung für die Reise gewährt.