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    Bulgarien

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    EU-Staatsangehörige können im Rahmen der Rückkehrförderungsprogramme keine Unterstützung erhalten.

    Dies gilt ebenfalls für "Dublin-Fälle" (Rückkehr in den EU-Staat der Ersteinreise).

    Davon ausgeschlossen sind jedoch Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Ihnen wird neben den Reisekosten auch eine finanzielle Unterstützung für die Reise gewährt.

    Online Beratung

    Online Beratung vor Ort in Ihrer Muttersprache

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    BAMF Rückkehrhotline

    +49 911 943-0

    von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr

    Sprachen: Deutsch und Englisch

    Haben Sie weitere Fragen? Unter dieser Nummer erhalten Sie Auskunft zu den verschiedenen Aspekten der freiwilligen Rückkehr.

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    Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung.