JRS-Programm (Joint Reintegration Services)

Das JRS-Programm („Joint Reintegration Services“) bietet individuelle Reintegrationshilfen für Rückkehrende in ihre Herkunftsländer.

JRS-Hilfen stehen in folgenden Herkunftsländern zur Verfügung:

Ägypten, Äthiopien, Albanien*, Algerien, Armenien, Bangladesch, Gambia, Georgien*, Ghana, Guinea, Indien, Irak, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Kenia, Kirgistan, Dem. Rep. Kongo (Kinshasa), Marokko, Moldau*, Mongolei, Nepal, Nigeria, Nordmazedonien*, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Serbien*, Somalia (mit Somaliland), Sri Lanka, Tadschikistan, Tunesien, Türkei und Vietnam.

(* Hier gelten Sonderbestimmungen. Siehe unter 5.)

1. Antragsverfahren über RIAT

Eine Antragstellung ist ausschließlich über das Datenmanagementsystem RIAT vorzunehmen. Alle Prozesse werden dort verarbeitet. RIAT ist ein geschlossenes System mit Zugang nur für autorisierte Personen und erfüllt die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung.

Der JRS-Antrag sollte mindestens 19 Kalendertage vor der tatsächlichen Ausreise in RIAT registriert werden. Im Rahmen der JRS- Antragstellung kann sowohl die Kurzzeitunterstützung (PAP) als auch die Langzeitunterstützung (PRP) beantragt werden. Fehlende Dokumente (z. B. bestätigter Ausreisetermin) können auch zu einem späteren Zeitpunkt in RIAT nachgetragen werden. Um sicher zu stellen, dass die Kurzzeitunterstützung in Anspruch genommen werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass die exakten Flugdaten spätestens fünf (5) Werktage vor der Ausreise über RIAT an das BAMF übermittelt werden.

Aus technischen Gründen ist der Internet-Explorer nicht nutzbar, daher ist ein alternativer Webbrowser, wie z.B. Google Chrome zu nutzen.

Zur Nutzung von RIAT ist vorab die Teilnahme an einer (zweistufigen) Schulungsmaßnahme erforderlich, in deren Rahmen das Registrierungs- und Authentifizierungsverfahren durchlaufen wird. Alle Informationen zu den angebotenen RIAT-Schulungen finden Sie im Login-Bereich auf ReturningfromGermany.de. Bitte registrieren Sie sich dazu zuerst im Login-Bereich.

Bei Fragen zu RIAT können Sie sich an: RIATsupport@bamf.bund.de wenden.

2. Nachträgliche Antragstellung

Rückgekehrte/Rückgeführte Personen können ggf. auch nach ihrer Ankunft im Herkunftsland noch eine Unterstützung erhalten. Hierzu muss eine Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Reintegrationspartner (Kontaktdaten s. Flyer) unter Vorlage eines Identitätsnachweises zeitnah (spätestens binnen 3 Monaten) nach der Ankunft erfolgen.

3. Förderberechtigte Personen

JRS-Hilfen können folgende Personen erhalten:

a) Drittstaatsangehörige, die noch keine endgültige negative Entscheidung zu ihrem Asylgesuch/-verfahren oder Antrag auf eine sonstige Schutzform erhalten haben

b) Drittstaatsangehörige, die die Voraussetzung für eine legale Einreise bzw. einen legalen Aufenthalt in Deutschland und/oder in einem anderen Mitgliedstaat nicht (mehr) erfüllen (z.B. ausreisepflichtige Personen oder Geduldete).

Eine Unterstützung ist sowohl für freiwillig Rückkehrende als auch für rückgeführte Personen möglich.

4. Umfang und Höhe der JRS-Hilfen

JRS unterscheidet zwischen Kurzzeit- und Langzeitunterstützung (Post Arrival Package/Post Return Package):

a) Kurzzeit-Unterstützung ("Post Arrival Package" - bis zu drei Tage nach der Ankunft):
• Flughafenabholung
• Weitertransport zum Zielort
• Notwendige Übernachtungen vor der Zielorterreichung
• Medizinischer Zusatzbedarf
• Familienzusammenführung für unbegleitete Minderjährige

Die Kurzzeit-Unterstützung kann sowohl als Sachleistung und/oder in bar ausgezahlt werden.

b) Langzeit-Unterstützung ("Post Return Package" - bis zu 12 Monaten nach der Ausreise):
• Wohnungsunterstützung
• Medizinischer Bedarf bei schweren Erkrankungen
• Schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen
• Beratung zu Arbeitsmöglichkeiten und Hilfestellung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz
• Unterstützung bei der Gründung eines (eigenen) Geschäftes
• Familienzusammenführung
• Rechtliche Beratung und administrative Unterstützung
• Psychosoziale Unterstützung.

Die Langzeit-Unterstützung wird grundsätzlich nur als Sachleistung gewährt.

Die Höhe der Unterstützung orientiert sich an folgenden Beträgen:
• Freiwillige Rückkehr (Hauptantragsteller/in): 2.000 EUR
• jedes weitere Familienmitglied: 1.000 EUR
• Kurzzeitunterstützung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft einmalig 615 EUR
• Rückgeführte Personen: 1.000 EUR

5. Sonderregelungen für die Herkunftsländer Albanien, Georgien, Moldau, Nordmazedonien und Serbien

Für nachstehende Herkunftsländer gelten folgende Sonderregelungen (Kurz- und Langzeitunterstützung):

Albanien:
- Langzeitgeduldete (Personen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland geduldet sind) können sowohl Kurz- als auch Langzeitunterstützung beantragen.

Georgien:
- Langzeitgeduldete (Personen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland geduldet sind) können sowohl Kurz- als auch Langzeitunterstützung beantragen.
oder
- Geduldete, die vor dem 01.07.2022 in Deutschland eine Duldung erhalten haben, können (ausschließlich) eine Langzeitunterstützung erhalten (befristete Sondermaßnahme bei Ausreise vom 01.01. bis 30.06.2024).

Moldau:
- Langzeitgeduldete (Personen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland geduldet sind) können sowohl Kurz- als auch Langzeitunterstützung beantragen.

Nordmazedonien:
- Langzeitgeduldete (Personen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland geduldet sind) können sowohl Kurz- als auch Langzeitunterstützung beantragen.
oder
- Geduldete, die vor dem 01.07.2022 in Deutschland eine Duldung erhalten haben, können (ausschließlich) eine Langzeitunterstützung erhalten (befristete Sondermaßnahme bei Ausreise vom 01.01. bis 30.06.2024).

Serbien:
- Langzeitgeduldete (Personen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland geduldet sind) können sowohl Kurz- als auch Langzeitunterstützung beantragen.

6. Kontaktaufnahme zum Reintegrationspartner vor der Ausreise

Alle Reintegrationspartner stehen vor der Rückkehr für eine Kontaktaufnahme bereit. Dieses Ergänzungsangebot (in Landessprache) dient insbesondere rückkehrenden Personen zur Vorbereitung ihrer Rückkehr und zur Klärung sonstiger Fragen zum JRS-Programm. Im Fokus dieses Gesprächs sollten dabei der organisatorische Ablauf nach der Ankunft, realistische Reintegrationsperspektiven und sonstige persönliche Bedarfe stehen. Das eigentliche Reintegrationsvorhaben - oftmals schon im JRS-Antrag thematisiert - wird nach der Ankunft zwischen dem Reintegrationspartner und den rückgekehrten Personen individuell festgelegt.

Wir bitten die Rückkehrberatungsstellen auf das Angebot einer frühzeitigen Kontaktaufnahme hinzuweisen. Die Kontaktdaten aller Reintegrationspartner sind über die Merkblätter (Download, rechte Seite) abrufbar.

Die Reintegrationspartner des JRS-Programms sind: Caritas International Bel-gium, European Technology and Training Centre (ETTC), IRARA, Life Makers Foundation und WELDO.

Das von Frontex finanzierte JRS-Programm („Joint Reintegration Services“) ist am 1. April 2022 gestartet und bietet individuelle Reintegrationshilfen für Rückkehrende in ihre Herkunftsländer. Für die Koordinierung dieser Hilfen ist das BAMF auf nationaler Ebene zuständig.

Das BAMF gibt gerne weitere Auskunft zu den JRS-Hilfen unter: reintegration@bamf.bund.de .