Medizinische Unterstützung (Medical Assistance - MEDA)

Das REAG/GARP 2.0-Programm unterstützt Personen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen. Auch Menschen, die krank sind, werden von der Beratung bis zur Integration im Zielland begleitet. Folgende Anhaltspunkte können dabei helfen, eine relevante gesundheitliche Einschränkung zu identifizieren:
- Krankenhausaufenthalt innerhalb der letzten 12 Monate
- Psychische Erkrankungen
- Frühere (innerhalb der letzten 5 Jahre) oder andauernde Behandlung einer Krebserkrankung
- Vorgeschichte Herzerkrankung/-operation
- Vorgeschichte Krampfanfälle oder Schlaganfall
- Dialyse
- Erhebliche Einschränkung der Mobilität
- Körperliche und/oder geistige Invalidität, die Unterstützung im Alltagsleben erfordert
- Endstadium einer präfinalen/terminalen Erkrankung
- Erkrankungen, die Injektionen während des Fluges erfordern (z.B. insulinpflichtiger Diabetes mellitus)
- Erkrankungen, die spezielle Vorkehrungen während des Fluges erforderlich machen (z.B. med. Begleitperson, Rollstuhlservice, Liegendtransport, Sauerstoff, Katheter etc.)

In der Entscheidungsphase können Rückkehrinteressierte mithilfe des ZIRF-Counselling (Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung) bei der individuellen Beratung zu medizinischen Fragen unterstützt werden, durch Individualanfragen oder allgemeinen länderspezifischen Informationsblättern, den sogenannten Country-Fact-Sheets (CFS). Sollten sich Personen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen für eine freiwillige Rückkehr entscheiden, wird anhand des aktuellen Krankheitsbildes geprüft, ob Reisefähigkeit gegeben ist. Gegebenenfalls muss eine Flugtauglichkeitsbescheinigung eingeholt werden, bevor Vorbereitungen für die Transportphase getroffen werden können.

In der Reintegrationsphase geht es um Möglichkeiten der medizinischen Weiterversorgung im Herkunfts- bzw. Zielland. Dazu gehören die Verfügbarkeit von Medikamenten, der Zugang zum Gesundheitssystem sowie die finanzielle und geografische Erreichbarkeit des Versorgungsangebots.

Förderfähige Personen
Menschen, die akut oder chronisch krank sind, können medizinische Unterstützung bekommen, wenn sie förderfähig unter dem REAG/GARP 2.0-Programm sind. Dies umfasst sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung darstellen.

Besonderheit bei der Bearbeitung medizinischer Fälle
Bei der Bearbeitung medizinischer Fälle steht die informierte Entscheidung der/des Rückehrenden im Mittelpunkt. Der aktuelle Gesundheitszustand und die Reisetauglichkeit sind zu prüfen, das heißt es muss geklärt werden, ob während der Reise medizinische Unterstützung notwendig wird und inwieweit eine medizinische Weiterversorgung im Zielland gewährleistet werden kann. Kann eine Weiterbehandlung im Heimatland nicht ausreichend oder überhaupt nicht erfolgen, ist sicherzustellen, dass die rückkehrinteressierte Person über mögliche Konsequenzen für ihren Gesundheitszustand aufgeklärt wird und somit eine informierte Entscheidung treffen kann. Die Zusammenstellung all dieser Informationen kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Bei MEDA-Fällen muss daher mitunter mit längeren Bearbeitungsfristen gerechnet werden.

Art der Unterstützung
- Attest-/Untersuchungsgebühren bis 180 EUR zur Beschaffung notwendiger medizinscher Unterlagen
- Notwendige medizinische Hilfsmittel bis 200 EUR, zum Beispiel Blutzuckermessgerät (Sachleistung)
- Vorrat an notwendigen Medikamenten für maximal 3 Monate (Sachleistung)
- Übernahme zusätzlicher Flugkosten, zum Beispiel medizinischer Sauerstoff, Business Class, Liegendtransport
- Übernahme von zusätzlichen bodengebundenen Transportkosten, zum Beispiel Krankentransport, Rollstuhltaxi
- Finanzierung einer (nicht-)medizinischen Begleitperson während der Rückkehr, zum Beispiel Familienangehörige, Rettungssanitäter/in, Arzt/Ärztin

Weiterversorgung /-behandlung im Zielland für schwere medizinische Fälle
Nach Ankunft im Herkunfts-/Zielland können Kosten verschiedener Art als Sachleistungen gefördert werden. Dazu gehören:
- Medizinische Behandlungen, zum Beispiel Arztbesuche, Operationen
- Therapeutische Behandlungen, zum Beispiel Psychotherapie
- Medikamente, zum Beispiel Tabletten, Insulin
- Medizinische Hilfsmittel und -geräte, zum Beispiel Rollstuhl (In Ausnahmefällen sind alternative Sach- und Dienstleistungen möglich.)

Sachleistungen nach der Ankunft können mit bis zu 2.000 EUR pro Person gefördert werden. Dabei muss es sich um Personen mit schweren/lebensbedrohlichen Krankheiten oder besonders pflegeintensive Fälle handeln. Die Kosten für medizinische Sachleistungen müssen innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft im Zielland abgerufen werden.

Schwangerschaft
Bei einer nachgewiesenen Schwangerschaft ist dem REAG/GARP 2.0-Antrag eine vollständige Kopie des Mutterpasses beizufügen. Insbesondere Informationen zum errechneten Entbindungstermin, zu allgemeinen Untersuchungsbefunden und zu einem eventuellen Schwangerschaftsrisiko sind ausschlaggebend. Mit Ende der 36. Schwangerschaftswoche kann eine Ausreise vor der Geburt nicht mehr stattfinden. Abhängig von der befördernden Airline kann diese Frist auch bereits früher eintreten. Eine Flugtauglichkeitsbescheinigung ist auf Verlangen der Airline (i.d.R. ab Ende der 28. SSW) sowie bei Risiko- und Mehrlingsschwangerschaften vorzulegen. Diese darf am Abflugtag nicht älter als acht Tage sein.

Kontakt:
iomdemeda@iom.int