Veranstaltungen & Neuigkeiten

REAG/GARP 2.0

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Bearbeitung der REAG/GARP 2.0 und StarthilfePlus Anträge und die Ausreiseorganisation zuständig.

Aktuell längere Bearbeitungsdauer bei REAG/GARP-2.0-Anträgen

Aufgrund des weiterhin hohen Antragsaufkommens kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten bei der Antragsbearbeitung. Bitte stellen Sie sich deshalb darauf ein, dass es bei vollständigen Anträgen aktuell in der Regel bis zu acht Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann, bis Ihr Antrag bearbeitet ist und der Förderbescheid Ihnen zugeht.

In Einzelfällen, aktuell insbesondere bei den antragsstarken Herkunftsländern, kann die Bearbeitungszeit bis zu zwölf Wochen betragen.

Uns ist bewusst, dass dieser Umstand für Sie und Ihre Klientinnen und Klienten eine große Herausforderung darstellt. Wir sind bemüht, die Situation so schnell wie möglich zu verbessern.

Ihr Aufbaustab REAG/GARP 2.0


Telefonische Erreichbarkeit des Aufbaustabs REAG/GARP 2.0
Der Aufbaustab REAG/GARP 2.0 ist seit dem 04. März 2024 von Montag bis Freitag telefonisch vormittags von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags von 13:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 0911-943-24899 erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass die telefonische Kontaktaufnahme ausschließlich für die Klärung von dringenden fallbezogenen Fragen zur Verfügung steht, die nicht über die OAM-Chatfunktion im direkten Kontakt mit dem/der zuständigen Sachbearbeitenden geklärt werden konnten.

Gerne können Sie sich auch per E-Mail an das Postfach RG2.0-info@bamf.bund.de wenden.

Wiederaufnahme der Auszahlung der GARP (Government Assisted Repatriation Programme)-Starthilfe am Flughafen

Ab dem 08.04.2024 ist die Auszahlung der GARP-Starthilfe am Flughafen inklusiver dortiger Unterstützungsleistungen wieder möglich. Um Sie bestmöglich über die Wiederaufnahme der Auszahlung und deren künftigen Ablauf zu informieren, haben wir im Zuge dessen einen Frage-/Antwortkatalog sowie eine Handreichung für die auszureisenden Personen erstellt. Beide Dokumente können fortan unter Downloads im Login-Bereich heruntergeladen werden. Die Handreichung wird zudem bei Fällen, in denen eine Flughafenauszahlung möglich ist, zusammen mit dem Förderbescheid über das OAM in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie weiterführende Fragen haben, so können Sie sich gerne an unser Funktionspostfach RG2.0-info@bamf.bund.de wenden.

Das BAMF informiert: Etablierung von "Fokuswochen" im Rahmen der REAG/GARP 2.0 Antragsbearbeitung ab Montag, den 08.07.2024

Wie Sie wissen, kommt es aufgrund des weiterhin hohen Antragsvolumens im Rahmen von REAG/GARP 2.0 derzeit zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung. Die Verfahrensabläufe werden kontinuierlich überprüft und durch die Implementierung von verschiedenen Maßnahmen optimiert sowie an die gegenwärtige Situation angepasst.

Im Rahmen der sogenannten Fokuswochen werden REAG/GARP 2.0 Anträge aus bestimmten Regionen wochenweise gezielt in Bearbeitung genommen. Zeitgleich werden auch die prioritären Fälle (gemäß der geltenden Priorisierungskriterien) sowie sonstige Anträge für die anderen Regionen in gewohnter Weise weiterbearbeitet. Ziel ist es, durch verstärkten Personaleinsatz sowie in enger Zusammenarbeit und Kommunikation mit den antragübermittelnden Stellen (AÜS‘en) eine größere Anzahl an älteren Fällen aus dieser Region in chronologischer Reihenfolge abzubauen, als dies ohne Fokuswochen möglich wäre.

Die Maßnahme beginnt mit der schwerpunktmäßigen Bearbeitung der REAG/GARP 2.0-Anträge der ersten Region am Montag, den 08.07.2024, und endet mit Abschluss der Fokuswoche der letzten Region voraussichtlich am Mittwoch, den 04.09.2024.

Damit möglichst viele Fälle innerhalb der jeweiligen Fokuswoche abschließend bearbeitet werden können, finden Sie untenstehend den angesetzten Zeitplan der Fokuswochen. Wir bitten Sie, den Zeitplan stets im Auge zu behalten, damit alle AÜS’en, die einen REAG/GARP 2.0-Antrag für ein Land der jeweils aktuell laufenden Fokusregion gestellt haben, sich auf kurzfristige Rückfragen und Benachrichtigungen seitens der BAMF-Sachbearbeitenden aus der REAG/GARP 2.0-Antragsbearbeitung einstellen und diese auch entsprechend zeitnah beantworten können. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Antragsbearbeitung zu gewährleisten, ist es hilfreich, wenn AÜS’en insbesondere auf die Flugbuchungsvorschläge kurzfristig (innerhalb eines Arbeitstages) antworten und im besten Fall Anträge, bei denen kein Ausreisewunsch mehr besteht, frühzeitig stornieren.

Angesetzter Zeitplan:

Fokuswoche 1: 08. Juli bis 17. Juli 2024 - Russland, Armenien, Aserbaidschan und Belarus
Fokuswoche 2: 15. Juli bis 24. Juli 2024 - MENA-Region (Nahost und Nordafrika)
Fokuswoche 3: 22. Juli bis 31. Juli 2024 - APAC-Regeion (Asien-Pazifik)
Fokuswoche 4: 29. Juli bis 07. August 2024 - Restliches Afrika, Amerika und Georgien
Fokuswoche 5: 05. August bis 14. August 2024 - Westbalkan, Nordmazedonien und Republik Moldau
Fokuswoche 6: 12. August bis 21. August 2024 - Türkei

Hinweis: Die Fokuswochen überschneiden sich, da manche Arbeitsschritte der aktuellen Fokuswoche und der darauffolgenden Fokuswoche parallel erfolgen werden.

Bei der Planung der Fokuswochen wurde insbesondere darauf geachtet, dass zuerst die Herkunfts- bzw. Zielländer und -regionen, bei denen zurzeit die größte Anzahl an älteren Fällen vorliegt, schwerpunktmäßig bearbeitet werden.

Über den Start und das Ende einer jeweiligen Fokuswoche werden alle AÜS‘en noch einmal separat per E-Mail und über eine Neuigkeiten-Meldung auf ReturningfromGermany informiert.

Sollten Sie weiterführende Fragen zu den Fokuswochen haben, können Sie sich gerne über das Funktionspostfach RG2.0-Info@bamf.bund.de an uns wenden.

Das BAMF informiert: Anpassung der Förderkriterien für türkische Staatsangehörige ab 01.07.2024

Bund und Länder haben gemeinsam entschieden, die Förderungskriterien und -höhen für Ausreisen für türkische Staatsangehörige zeitlich begrenzt anzupassen und umzusetzen. Diese Maßnahme beschränkt sich zunächst auf den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2024 mit der Option auf Verlängerung. Sie betrifft Anträge mit Eingangsdatum ab 01.07.2024.

Anpassung der Förderkriterien für die türkische Staatsangehörige ab dem 01.07.2024

Ab dem 01.07.2024 können Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit mit einer Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik von bis zu sechs Monaten im Falle einer freiwilligen Rückkehr nur noch Reisekosten und eine finanzielle Unterstützung für die Reise gewährt werden. Das Datum der Antragstellung ist für den Nachweis der Aufenthaltsdauer ausschlaggebend.

Für die Feststellung des Aufenthaltszeitraums gilt für den Beginn des Berechnungszeitraums der Einreisestempel auf dem Visum (falls vorhanden) sowie bei abgelehnten Asylbewerbenden ggf. Aufgriffsmeldung, Ausstellungsdatum des Ankunftsnachweises bzw. Erstregistrierung im Ausländerzentralregister (AZR). Für das Ende des Berechnungszeitraums gilt das Datum der Antragstellung.

Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als sechs Monaten im Bundesgebiet:

Für Personen mit einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten können weiterhin die regulären REAG/GARP 2.0-Förderleistungen inklusive der GARP-Hilfe (1. Starthilfe) gewährt werden. Diese Personen können auch weiterhin StarthilfePlus-Förderung (2. Starthilfe) sowie EURP-Leistungen beantragen.

Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Monaten im Bundesgebiet:

Ab dem 01.07.2024 können für Personen mit einem Aufenthalt von weniger als sechs Monaten nur die Übernahme der Reisekosten und eine Reisebeihilfe in Höhe von 200,00 EUR pro Person (100,00 EUR pro Person unter 18 Jahren) gewährt werden. Eine StarthilfePlus-Förderung (2. Starthilfe) und/oder EURP-Leistungen entfallen.

Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Monaten im Bundesgebiet und begründeter Verdacht auf zweckwidrige Inanspruchnahme von Förderleistungen:

Bei Anträgen, bei denen eine Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Monaten sowie Hinweise hinsichtlich einer zweckwidrigen Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen vorliegen, können lediglich Reisekosten und eine verminderte Reisebeihilfe (gemäß Punkt 2.4.3 in Verbindung mit Punkt 4.2.2 des Förderprogramms REAG/GARP 2.0) in Höhe von 50,00 EUR pro Person (25,00 EUR pro Person unter 18 Jahren) gewährt werden. Eine StarthilfePlus-Förderung und/oder EURP-Leistungen entfallen.

Nachstehend finden Sie weitere Informationen zu REAG/GARP 2.0:
Häufig gestellte Fragen zum REAG/GARP 2.0-Programm
Praktische Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Allgemeinverfügung vom 01.06.2024
Informationsschreiben des Aufbaustabs REAG/GARP 2.0 vom 20.02.2024
Informationsschreiben des Aufbaustabs REAG/GARP 2.0 vom 29.01.2024
Programmunterlagen