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    Pakistan

    Auf dieser Seite finden Sie Rückkehr– und Reintegrationsprogramme für Pakistan und weitere Informationen über das Land.

    Mit folgenden Programmen können Sie bei Ihrer freiwilligen Rückkehr unterstützt werden:

    Rückkehrprogramme

    REAG/GARP: Ihre Reisekosten können übernommen werden und Sie können eine finanzielle Unterstützung für die Reise sowie eine einmalige finanzielle Starthilfe erhalten.

    Reintegrationsprogramme

    • StarthilfePlus - Ergänzende Reintegrationsunterstützung im Herkunftsland
    • Perspektive Heimat / Startfinder
    • ERRIN (Projektende 30.06.2022)
    • Frontex JRS-Programm (Joint Reintegration Services)

    Rückkehrvorbereitung

    • Rückkehrvorbereitende Maßnahmen (RkVM)

    Bitte beachten

    Ab dem 01.10.2021 besteht eine Corona-Impflicht für einreisende Personen nach Pakistan. Demnach können vorerst nur geimpfte Rückkehrende nach Pakistan über das REAG/GARP-Programm gefördert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei zukünftigen Antragstellungen für das Zielland Pakistan entsprechende Impfnachweise der rückkehrenden Person/en vorliegen und bei der IOM eingereicht werden müssen, um die Anträge berücksichtigen zu können.

    Aufgrund der politischer Schwierigkeiten in Pakistan kann es bei einer freiwilligen Rückkehr durch die IOM-Rückkehrförderungsprogramme REAG/GARP sowie StarthilfePlus bestimmte Einschränkungen und/oder zeitliche Verzögerungen geben. Die dortige Situation wird von der IOM kontinuerlich beobachtet und geprüft.

    Mehr Informationen

    Im Rahmen des ZIRF-Counselling können Sie über eine anfrageberechtigte Beratungsstelle individuelle Fragen zu Pakistan stellen. Die Informationen werden von der IOM vor Ort recherchiert und können Ihnen bei der Entscheidungsfindung und der Vorbereitung einer möglichen freiwilligen Rückkehr helfen.

    Für eine freiwillige Rückkehr nach Pakistan muss zu den üblichen Unterlagen das Zusatzblatt "Voluntary return declaration form" (siehe IOM Antragsdokumente) eingereicht werden. In Islamabad und Lahore wird von IOM Pakistan Arrival Assistance am Flughafen angeboten. Für Ausreisen nach Karachi, Peschawar, Sialkot und Faisalabad wird eine Verzichtserklärung bei Arrival Assistance (formlos) benötigt.

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    Beratungsstellen

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    Online Beratung

    Kontaktieren Sie unsere IOM Kollegen in Pakistan in Ihrer Muttersprache

    anonym • individuell • ergebnisoffen

    • l/e/icons/skypeIOM Pakistan
    • l/e/icons/phoneWhatsApp: +92 301 8590948

    Beratungszeiten: Montag bis Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr (MEZ)
    (Beratung nur in Englisch und Urdu)

    Downloads

    Antragsdokumente

    • l/e/icons/file-pdfPakistan Voluntary Declaration Form and Annexes (اردو)
    • l/e/icons/file-pdfPakistan Voluntary Return Declaration Form and Annex.docx (English)

    Virtual Counselling

    • l/e/icons/file-pdfFlyer Pakistan (English)
    • l/e/icons/file-pdfFlyer Pakistan (اردو)

    ZIRF-Länderinformationen

    • l/e/icons/file-pdfCFS 2021 Pakistan (Deutsch)
    • l/e/icons/file-pdfCFS 2021 Pakistan (English)
    • l/e/icons/file-pdfCFS 2021 Pakistan (اردو)

    Beratungsstellen

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    Online Beratung vor Ort in Ihrer Muttersprache

    BAMF Rückkehrhotline

    +49 911 943-0

    von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr

    Sprachen: Deutsch und Englisch

    Haben Sie weitere Fragen? Unter dieser Nummer erhalten Sie Auskunft zu den verschiedenen Aspekten der freiwilligen Rückkehr.

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    Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung.